B. Gegen die Disziplinarverfügung vom 19. Januar 2021 erhob A.___, vertreten durch lic.iur. Fatih Aslantas, Rechtsanwalt, Weinfelden, mit Eingabe vom 28. Januar 2021 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement und beantragte, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und keine Disziplinarmassnahme zu verfügen. Eventualiter sei eine Verwarnung auszusprechen.