Mit der Widerhandlung gegen die Weisung des Direktors vom 20. Oktober 2020 habe A.___ gegen das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung, die Verordnung über Gefängnisse und Vollzugsanstalten und die Hausordnung der Strafanstalt Saxerriet verstossen. Es erscheine angezeigt, eine Disziplinarmassnahme mit frühzeitigem Zelleneinschluss anzuordnen.