e) Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass sich der Rekurrent von Januar 2019 bis Anfang Dezember 2019 lediglich während höchstens rund zwei Monaten in der Schweiz aufgehalten hat. Diese Aufenthaltsdauer verteilte sich auf mehrere Besuche, die hauptsächlich zur Wahrnehmung von Arztterminen, für Behördengänge und zur Abholung der