cc) Weiter hat der Rekurrent Ende des Jahres 2018 einen Untermietvertrag über seine Mietwohnung in Z.__ abgeschlossen. Gemäss Angaben des Untermieters gegenüber dem Sozialamt Z.__ vom 22. Januar 2020 war der Vertrag zunächst bis Ende 2019 befristet. Nachdem bis dahin keine Kündigung erfolgt sei, habe sich das Untermietverhältnis nahtlos verlängert (Vorakten, S. 328).