Erst nach Bekanntwerden des ausländerrechtlichen Verfahrens wegen Erlöschens der Niederlassungsbewilligung Ende März 2020 (vgl. Vorakten, S. 335 ff.) – das zudem zeitlich mit dem Beginn der Covid-19-Pandemie zusammenfiel – hielt sich der Rekurrent gezwungenermassen wieder vermehrt in der Schweiz auf.