Er habe auf dem entsprechenden Schreiben jedoch vermerkt, dass ihm die Unterlagen nach wie vor an seine Wohnadresse in Z.__ zugestellt werden können. Die «Swiss Post Box Ausland» (Anmerkung: die Postsendungen werden hierbei gescannt und an ein elektronisches Postfach des Empfängers weitergeleitet, sodass dieser auch vom Ausland her Kenntnis von den Sendungen erhält) habe er eingerichtet, um postalisch erreichbar zu