Intermediärast am 27. Juli 2020, vgl. Vorakten, S. 386, 427 ff.) sei er wieder besser in der Lage gewesen Treppen zu steigen, weshalb er nun wieder in seiner eigenen Wohnung leben könne. Da das Einwohneramt Z.__ ihn abgemeldet und eine Wiederanmeldung verweigert habe, sei er gezwungen gewesen, der Sozialversicherungsanstalt seine Auslandadresse anzugeben.