Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 6/12 2020, dass er in Z.__ abgemeldet worden war (vgl. Vorakten, S. 434). Beim Migrationsamt ersuchte er in den Jahren 2020 und 2021 mehrmals um Erteilung eines Rückreisevisums und dürfte somit auch in dieser Zeit wiederholt in die Türkei gereist sein (vgl. Vorakten, S. 419, 463, 488).