Am 10. März 2020 änderte er den Untermietvertrag mit G.__ über die Wohnung in Z.__ ab und wohnte fortan zusammen mit diesem in einer Wohngemeinschaft (Vorakten, S. 420). Ausserdem benutzte er wieder eine schweizer Telefonnummer, nachdem er im Jahr 2019 mehrheitlich unter einem ausländischen Anschluss mit den Behörden kommuniziert hatte (vgl. Vorakten, S. 290, 433).