b) In der Folge hielt sich der Rekurrent mehrheitlich in der Schweiz auf, zumal das Reisen aufgrund des Beginns der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 erheblich eingeschränkt wurde. Am 10. März 2020 änderte er den Untermietvertrag mit G.__ über die Wohnung in Z.__ ab und wohnte fortan zusammen mit diesem in einer Wohngemeinschaft (Vorakten, S. 420).