 Nach Angaben des Rekurrenten reisten er und seine Ehefrau im Sommer 2019 mit dem Auto in die Schweiz ein, ohne dass dies in ihren Pässen vermerkt worden wäre (vgl. Stellungnahme vom 3. Dezember 2020, Vorakten, S. 457 ff.). B.__ verfasste offenbar am 12. Juni 2019 von Z.__ aus einen Einschreibebrief an das Migrationsamt (Vorakten, S. 442 ff.).