 Gemäss Ein- und Ausreisestempel der türkischen Behörden im Reisepass des Rekurrenten (Vorakten, S. 316 ff.) reiste dieser am 8. Januar 2019 aus der Türkei aus und kehrte am 16. Januar 2019 in die Türkei zurück (neun Tage). Während dieser Zeit nahm er diverse Termine in der Schweiz wahr, so etwa am 10. Januar 2019 zwei Termine im Psychiatrie- Zentrum X.__ und beim Rheumatologen in W.__ (Vorakten, S. 450 f.).