Der Rekurrent habe sich im Jahr 2019 nicht während sechs Monaten ohne Abmeldung im Ausland aufgehalten. Er lebe seit bald 50 Jahren in der Schweiz, habe zweimal versucht sich einbürgern zu lassen, habe hier eine Wohnung und weitere Familienangehörige und pflege seine in Z.__ wohnhafte Mutter.