B. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erliess das Migrationsamt am 29. April 2021 eine Feststellungsverfügung, in der es festhielt, dass die Niederlassungsbewilligung von A.__ nach Art. 61 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (SR 142.20; abgekürzt AIG) von Gesetzes wegen erloschen sei, da A.__ zumindest in der Zeit vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 während