b) Das Begehren von A.__ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten für die Beschwerde gegen die Wegweisungsverfügung vom 7. Mai 2021 wird abgewiesen. Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungsrat Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 13/13