c) Die Beschwerde gegen die Wegweisungsverfügung vom 7. Mai 2021 wird dagegen abgewiesen. Das diesbezügliche Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten ist bei diesem Verfahrensausgang abzuweisen (Art. 98bis VRP). Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 12/13 Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid