bb) Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte eine Kostennote in der Höhe von Fr. 3'271.65 (inkl. Barauslagen, ohne Mehrwertsteuer [MWST] ein. Im Rekursverfahren bzw. dem vorliegenden Beschwerdeverfahren vor dem Sicherheits- und Justizdepartement beträgt das Honorar pauschal Fr. 500.– bis Fr. 6'000.– (Art. 22 Abs. 1 Bst. a der Honorarordnung [sGS 963.75;