_ mit Strafbefehl vom 6. Juli 2021 des rechtswidrigen Aufenthalts, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, der mehrfachen Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts und der mehrfachen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung schuldig und bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 100.–, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von Fr. 300.–.