G. Das Migrationsamt beantragte in seiner Eingabe vom 16. Juni 2021, der Rekurs (richtig: Beschwerde) sei abzuweisen. Es verzichtete auf eine Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 5/13 Vernehmlassung und verwies auf seine Verfügung vom 7. Mai 2021 sowie die Akten.