Damit A.__ sein Geschäft liquidieren und seine Rückreise vorbereiten könne, sei ihm zudem eine längere Ausreisefrist einzuräumen. F. Mit Verfügung vom 27. Mai 2021 wies das Sicherheits- und Justizdepartement das Gesuch von A.__, um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren ab. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft.