Eventualiter sei sie aufzuheben und A.__ sei formlos aufzufordern, sich bis 18. Juni 2021 innert angemessener Frist nach Deutschland zu begeben. Der Beschwerde sei zudem die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, A.__ habe seinen Wohnsitz in Deutschland sowie einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland, wobei sein Heimatort X.__