E. Gegen die Wegweisungsverfügung des Migrationsamtes vom 7. Mai 2021 erhob A.__, vertreten durch M.A. in Law Visar Keraj, Rechtsanwalt, St.Gallen, mit Eingabe vom 20. Mai 2021 Beschwerde beim Sicherheitsund Justizdepartement und beantragte, die Verfügung vom 7. Mai 2021 sei vollumfänglich aufzugeben. Eventualiter sei sie aufzuheben und A.__ sei formlos aufzufordern, sich bis 18. Juni 2021 innert angemessener Frist nach Deutschland zu begeben.