Mit diesem Verhalten habe er gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstossen, sein weiterer Aufenthalt in der Schweiz werde nicht geduldet. Obwohl A.__ mit seinem Verhalten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz verstossen habe, werde bei der Ansetzung der Ausreisefrist vorliegend der Umstand berücksichtigt, dass er die Möglichkeit erhalten solle, die Auflösung seiner Firma sowie seines Wohnsitzes einzuleiten.