In der polizeilichen Einvernahme habe A.__ zusammenfassend angegeben, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er eine Bewilligung brauche, um in der Schweiz zu arbeiten. Weiter habe er bestätigt, Inhaber und Geschäftsführer der Firma Maler B.__ mit Sitz in Z.__ zu sein und die Firma im Februar 2021 gegründet zu haben.