Anlässlich einer Baustellenkontrolle vom 19. April 2021 in Z.__ habe die Kantonspolizei festgestellt, dass verschiedene Personen auf einer Baustelle tätig gewesen seien, wobei keine der anwesenden Personen über eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt habe. In der polizeilichen Einvernahme habe A.__