D. Mit Verfügung vom 7. Mai 2021 wies das Migrationsamt A.__ erneut aus der Schweiz weg. Zur Begründung führte das Amt im Wesentlichen an, A.__ verfüge in der Schweiz über kein gültiges Visum bzw. keinen gültigen Aufenthaltstitel. Die erforderlichen Dokumente zum Nachweis des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsbedingung würden fehlen. Eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung sei nicht vorgelegt worden.