Gegen diese Verfügung erhob A.__, vertreten durch M.A. in Law Visar Keraj, Rechtsanwalt, St.Gallen, mit Eingabe vom 26. April 2021 Beschwerde beim Sicherheits- und Justizdepartement und beantragte, es sei die Wegweisungsverfügung vom 20. April 2021 vollumfänglich aufzuheben. Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und A.__ formlos aufzufordern, sich unverzüglich innert angemessener Frist nach Deutschland zu begeben.