C. Das Migrationsamt wies mit Verfügung vom 20. April 2021 A.__ aus der Schweiz und den Schengen-Mitgliedsstaaten weg. Zur Begründung führte das Amt im Wesentlichen an, A.__ verfüge über kein gültiges Visum oder keinen gültigen Aufenthaltstitel, habe keine Arbeitsbewilligung vorgelegt und stelle eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die internationalen Beziehungen dar, da er ausländische