b) Es ist vorliegend unklar, ob ein Antrag auf Ersatz der ausseramtlichen Kosten gestellt wurde. Ob die Wendung «Proteste Kosten, Gebühren und wiederholbar» (Seite 5 der Rekursschrift), bei der es sich wohl um eine fehlgeschlagene Übersetzung aus der italienischen Sprache handelt, als solcher gedeutet werden kann, kann letztlich aber offenbleiben, da bei dem vorliegenden Verfahrensausgang ohnehin keine ausseramtliche Entschädigung geschuldet ist (Art.