b) Vorliegend wurde die ausländerrechtliche Situation der Rekurrentin im Verfahren betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung bereits geprüft und letztinstanzlich durch das Bundesgericht mit Urteil vom 14. September 2020 beurteilt. So sind insbesondere die Umstände der arrangierten Ehe, der geltend gemachten häuslichen Gewalt sowie der sozialen Wiedereingliederung im Heimatland umfassend geprüft worden.