Im Rechtsmittelverfahren gegen einen Nichteintretensentscheid auf ein Wiedererwägungsgesuch kann sodann nur geltend gemacht werden, das Vorliegen eines Wiedererwägungsgrundes sei zu Unrecht verneint worden (Cavelti/Vögeli, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton St.Gallen, St.Gallen 2003, Rz. 576).