Bei einem Wiedererwägungsgesuch handelt es sich um einen formlosen Rechtsbehelf, durch den Betroffene die Behörde ersuchen, die Änderung einer Verfügung zu prüfen, auf die Verfügung zurückzukommen, diese abzuändern oder aufzuheben und – in anderer Würdigung der Sach- oder Rechtslage – eine für sie günstigere Anordnung zu treffen. Nach Art.