Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/7 gehe sie einer geregelten Arbeit nach, sei nie straffällig geworden und ihren finanziellen Verpflichtungen stets nachgekommen. Im Übrigen sei das Gesuch vom 6. April 2021 nicht als Wiedererwägungsgesuch zu betrachten, sondern als eigenständiges Gesuch um Erteilung einer neuen Aufenthaltsbewilligung.