1. Der Rekurs von A.___ wird gutgeheissen und die Verfügung des Migrationsamtes vom 6. Januar 2021 aufgehoben. 2. Das Migrationsamt wird angewiesen, A.___ eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zu erteilen. 10/11 3. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr von Fr. 1'000.– beim Migrationsamt wird verzichtet. Das Gesuch von A.___ um unentgeltliche Rechtspflege wird abgeschrieben. SICHERHEITS- UND JUSTIZDEPARTEMENT Der stellvertretende Vorsteher: Marc Mächler Regierungsrat 11/11