6. Der Rekurs ist demzufolge gutzuheissen, die angefochtene Verfügung aufzuheben und das Migrationsamt anzuweisen, dem Rekurrenten eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zu erteilen. 7. Der Rekurrent beantragte für das Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege.