bb) Der Rekurrent machte sich in den Jahren 2018 und 2020 wegen insgesamt drei Strassenverkehrsdelikten strafbar. Ausserdem erging am 11. Januar 2022 ein Anzeigerapport wegen Überschreitens der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 16 – 24 km/h (act. 14a). Darüber hinaus hat der Rekurrent in finanzieller Hinsicht zu Klagen Anlass gegeben. Er ist beim Betreibungsamt X.___ mit mittlerweile 20 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 41'625.35 verzeichnet (act. 43.2). Ausserdem besteht beim Sozialamt für die Familie des Rekurrenten ein rückerstattungspflichtiger Saldo von über Fr. 90'000.– (act.