__ GmbH (vgl. Vorakten S. 86 und 89). Am 3. Dezember 2018 meldete sich der Rekurrent auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in W.___ und beantragte Arbeitslosenentschädigung, was jedoch mit Verfügung vom 14. Februar 2019 (Vorakten S. 89 f.) abgelehnt wurde, da er bis dahin eine Beschäftigungsdauer von lediglich 5.653 Monaten aufwies und damit die Beitragszeit von zwölf Monaten nicht erfüllte. In der Folge war der Rekurrent vom 21. Januar 2019 bis 18. Februar 2019 bei der F.___ AG angestellt (Vorakten S. 96).