K. Mit Schreiben vom 30. November 2022 (act. 39) leitete die Vorinstanz die Kündigungen der Arbeitsverträge des Rekurrenten und von B.___ sowie des Lehrvertrags von C.___ weiter. L. Mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 (act. 40) teilte der Rekurrent mit, dass im Gerüstbau während des Winters regelmässig weniger Arbeitskräfte benötigt würden, weshalb ihm von der L.___ GmbH gekündigt worden sei. Er sei jedoch auf der Suche nach einer neuen Anstellung. In der Folge konnte er am 15. November 2023 einen befristeten Einsatzvertrag mit der M.___ AG (act. 41.2) und am 14. Februar 2024 einen unbefristeten Einsatzvertrag mit der N.___ AG (act. 44.1) abschliessen.