E. Im Rahmen der Sachverhaltsaktualisierung stellte die Stadtverwaltung X.___ am 30. September 2021 (act. 9) und am 11. April 2022 (act. 17) je einen aktuellen Auszug des Sozialhilfekontos der Familie des Rekurrenten zu. Diesen ist zu entnehmen, dass per 1. Oktober 2021 ein rückerstattungspflichtiger Saldo von Fr. 84'442.08 und per 11. April 2022 ein rückerstattungspflichtiger Saldo von Fr. 94'616.28 geäufnet wurde.