D. Mit E-Mail vom 25. August 2021 (act. 6) reichte B.___ den undatierten Arbeitsvertrag zwischen dem Rekurrenten und der H.___ GmbH (Arbeitsbeginn per 14. Juni 2021) im Pensum von 50 Prozent sowie die Lohnabrechnungen von Juni 2021 und Juli 2021 ein. Mit E-Mail vom 3/11 14. April 2022 (act. 21) ging zudem der befristete Einsatzvertrag zwischen dem Rekurrenten und der I.___ im Pensum von 40 Prozent sowie die Lohnabrechnung vom Februar 2022 ein.