B. Gegen diese Verfügung erhob A.___ (nachfolgend Rekurrent) mit Schreiben vom 14. Januar 2021 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement. Es werden folgende Anträge gestellt: 1. Die Verfügung vom 6. Januar 2021 sei aufzuheben; 2. Die Aufenthaltsbewilligung sei zu verlängern. In verfahrensrechtlicher Hinsicht wird zudem die unentgeltliche Rechtspflege beantragt. Zur Begründung wird im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Ausgangslage in Deutschland schwierig gewesen sei und der Rekurrent mit der Einreise in die Schweiz zusammen mit seiner Familie einen Neustart habe versuchen wollen.