2/11 rechtliche Gehör zum Erlöschen bzw. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Vorakten S. 184 ff.). Schliesslich widerrief das Migrationsamt mit Verfügung vom 6. Januar 2021 die Aufenthaltsbewilligung von A.___ und wies ihn aus der Schweiz weg (Vorakten S. 213 ff.). Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, A.___ sei seit 1. Dezember 2019 und somit seit mehr als sechs Monate arbeitslos, weshalb sein Aufenthaltsrecht von Gesetzes wegen erloschen sei.