A.___ wurde in der Schweiz wie folg verurteilt: - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Z.___ vom 11. Dezember 2018 wegen Fahrens ohne Berechtigung (ohne Ausweis) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je Fr. 30.–, bedingt erlassen bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von Fr. 300.– (Vorakten S. 76 f.); - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Y.___ vom 7. Februar 2020 wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (nach Abzug der Sicherheitsmarge) um 11 – 15 km/h zu einer Busse von Fr. 120.– (Vorakten S. 169);