Am 24. August 2017 reiste die Lebenspartnerin von A.___, B.___, geboren 1984, zusammen mit den gemeinsamen Kindern, C.___, geboren 2006, und D.___, geboren 2009, in die Schweiz ein, woraufhin ihnen im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zum Verbleib beim Lebenspartner bzw. bei den Eltern erteilt wurde. Am 2018 ging aus der Beziehung von A.___ und B.___ das Kind E.___, Staatsangehörige von Deutschland, hervor. Sie verfügt ebenfalls über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA.