A. A.___, geboren 1965, Staatsangehöriger von Deutschland, reiste am 8. Februar 2016 erstmals in die Schweiz ein. Nachdem er zwischenzeitlich nach Deutschland zurückkehrte, immigrierte er am 3. April 2017 erneut in die Schweiz, worauf ihm eine Kurzaufenthaltsbewilligung und in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zwecks Erwerbstätigkeit erteilt wurde.