c) Mit Schreiben vom 26. Februar 2021 stellte die Rekurrentin das begründete Begehren, das Migrationsamt werde ersucht von seinem Antragsrecht Gebrauch zu machen und beim Staatssekretariat für Migration um Feststellung von Wegweisungshindernissen zu ersuchen. Mit Verfügung vom 23. März 2021 wies das Migrationsamt das Feststellungsbe-