Eine baldige Ausschaffung sei ein nachweislich unerreichbares Ziel, was somit die Einquartierung im ANZ unverhältnismässig mache. Die Lebensbedingungen im ANZ würden für eritreische Frauen eine erniedrigende Behandlung darstellen, solange der Staat nicht mittels unabhängiger, transparenter und ungesäumter Untersuchung das Gegenteil bewiesen habe. Bei einer Rückkehr nach Eritrea müsse A.__ mit einer Gefängnisstrafe rechnen.