A. A.__, geboren 24. Mai 1998, von Eritrea, reiste am 4. Juli 2016 in die Schweiz und beantragte Asyl. Das Staatssekretariat für Migration stellte am 16. Juli 2019 fest, dass A.__ die Flüchtlingseigenschaft nicht erfülle, lehnte ihr Asylgesuch ab und wies sie aus der Schweiz, da der Vollzug ihrer Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich sei.