1. Auf den Rekurs von A.___, Afghanistan, wird nicht eingetreten. 2. A.___ bezahlt die Entscheidgebühr von Fr. 800.–. Auf die Erhebung wird verzichtet. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgeschrieben. 3. Das Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten von A.___ wird abgewiesen. Der Vorsteher: Christof Hartmann Regierungsrat