Für Personen, bei denen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Rückführung besteht, werden zwar die Vollzugshandlungen vorsorglich weitergeführt. Eine Rückführung ist aber bis auf weiteres auch bei diesen Personen nicht möglich (vgl. www.sem.admin.ch, Suchbegriff Afghanistan [«Afghanistan-Krise: Wichtigste Informationen» letzte Änderung 6. März 2024]).